Entrümpelung bei Pflegegrad: Möglichkeiten der Kostenübernahme
Zahlt jemand die Entrümpelung, wenn ein Pflegegrad vorliegt? Eine reine Entrümpelung übernimmt keine Kasse. Es gibt aber drei Wege, über die trotzdem Geld fließen kann. Hier sind sie, ehrlich eingeordnet.
Im Netz kursieren Versprechen wie "Pflegekasse zahlt Entrümpelung bis 4.000 Euro". Wer darauf baut, erlebt beim Bescheid oft eine Enttäuschung. Wir sagen es deshalb gleich am Anfang so klar wie möglich: Eine Entrümpelung als solche ist keine Leistung der Pflegeversicherung. Es gibt aber drei reale Konstellationen, in denen bei anerkanntem Pflegegrad Zuschüsse oder Kostenübernahmen möglich sind. Dieser Text sortiert sie, mit Rechtsgrundlagen zum Nachlesen. Stand: August 2026. Verbindliche Auskünfte geben Pflegekasse, Sozialamt und Pflegestützpunkte, nicht wir.
Weg 1: Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Nach § 40 Absatz 4 SGB XI bezuschusst die Pflegekasse Maßnahmen, die das Wohnumfeld so verbessern, dass die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert wird oder die selbstständige Lebensführung wiederhergestellt wird. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung bis zu 16.720 Euro insgesamt.
Klassische Beispiele sind Umbauten wie eine bodengleiche Dusche. Eine Entrümpelung kann im Einzelfall Teil einer solchen Maßnahme sein, wenn sie pflegerisch begründet ist. Denkbar ist etwa das Freiräumen eines Zimmers, damit ein Pflegebett aufgestellt und von allen Seiten erreicht werden kann, oder das Räumen zugestellter Flure, damit ein Rollator oder Rollstuhl überhaupt durchkommt. Ob Ihre konkrete Situation darunter fällt, entscheidet die Pflegekasse. Beantragen Sie den Zuschuss vor der Beauftragung und legen Sie ein schriftliches Angebot bei.
Der Zuschuss nach § 40 SGB XI gilt ab Pflegegrad 1 und ist bei allen Pflegegraden gleich hoch. Wer nach "Kostenübernahme bei Pflegegrad 2" oder "bei Pflegegrad 3" sucht, bekommt also dieselbe Antwort: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, entscheidend ist die pflegerische Begründung, nicht der Grad.
Geht es bei Ihnen um einen ganzen Umzug statt einzelner Maßnahmen, lesen Sie unseren Beitrag Umzugskosten und Pflegekasse.
Weg 2: Der Entlastungsbetrag für Alltagsunterstützung
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben nach § 45b SGB XI Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Er wird nicht bar ausgezahlt, sondern erstattet Kosten für bestimmte Leistungen, darunter nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, zum Beispiel haushaltsnahe Hilfen.
Wichtig für die Ehrlichkeit: Eine einmalige große Entrümpelung ist damit in aller Regel nicht finanzierbar. Der Betrag ist monatlich gedeckelt, nicht genutzte Beträge können nur begrenzt angespart werden, und der Anbieter muss in Baden-Württemberg nach Landesrecht anerkannt sein. Für regelmäßige kleine Unterstützung im Haushalt ist der Entlastungsbetrag gedacht, nicht für die Räumung eines vollen Kellers. Fragen Sie Ihre Pflegekasse, welche anerkannten Anbieter es in Ihrer Nähe gibt.
Weg 3: Das Sozialamt nach dem SGB XII
Wer Sozialhilfe bezieht oder wessen Heimkosten das Sozialamt über die Hilfe zur Pflege trägt, kann eine Kostenübernahme für notwendige Umzugs- und Räumungskosten beantragen. Rechtlicher Anker ist § 35a SGB XII: Umzugskosten können bei vorheriger Zustimmung des Sozialhilfeträgers übernommen werden, etwa wenn der Umzug vom Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist.
- Reihenfolge einhalten. Erst Antrag und schriftliche Zustimmung, dann Beauftragung. Nachträglich zahlt das Sozialamt in der Regel nicht.
- Notwendigkeit belegen. Ein endgültiger Heimumzug oder eine vom Amt angestoßene Verkleinerung sind gut begründbar. Legen Sie ein Festpreis-Angebot bei.
- Zuständigkeit klären. Zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe, in Stuttgart das Sozialamt der Stadt. Pflegestützpunkte helfen beim Weg dorthin.
Wie die Kostenfrage speziell beim Umzug ins Pflegeheim liegt, haben wir separat aufgeschrieben: Wer zahlt die Wohnungsauflösung bei Umzug ins Pflegeheim?
Was keine dieser Stellen zahlt
Damit Sie nicht auf leere Versprechen hereinfallen, die Gegenliste:
- Eine reine Entrümpelung ohne pflegerischen Bezug, etwa der volle Keller oder die Garage, ist Privatsache. Weder Pflegekasse noch Sozialamt übernehmen sie ohne Weiteres.
- Pflegegeld ist zur freien Verfügung der Pflegeperson gedacht, aber niemand erstattet damit gezielt Entrümpelungsrechnungen.
- Unternehmen, die pauschal mit "Kostenübernahme durch die Pflegekasse" werben, versprechen etwas, das nicht in ihrer Hand liegt. Die Entscheidung trifft immer die Kasse oder das Amt.
Unser Beitrag als Entrümpler ist ein sauberes, schriftliches Festpreis-Angebot nach kostenloser Besichtigung. Damit können Sie bei Pflegekasse oder Sozialamt arbeiten. Zusagen über deren Entscheidungen machen wir nicht.
So gehen Sie konkret vor
- Schritt 1: Beraten lassen. Pflegestützpunkt oder Pflegeberatung der Kasse anrufen, Situation schildern, mögliche Leistungen abfragen. Kostenlos.
- Schritt 2: Angebot einholen. Wir besichtigen kostenlos, auch kurzfristig, und erstellen ein schriftliches Festpreis-Angebot mit klarem Leistungsumfang. Als Richtwert gilt bei einem normalen Haushalt ohne Sondermüll rund 60 bis 90 Euro pro Kubikmeter.
- Schritt 3: Antrag stellen, Bewilligung abwarten. Erst wenn der Bescheid da ist, wird beauftragt. So tragen Sie kein Risiko.
- Schritt 4: Wertanrechnung nutzen. Verkaufbares aus dem Haushalt rechnen wir im Festpreis gegen. Das senkt den Eigenanteil, ganz ohne Antrag.
Die Leistungsdetails finden Sie auf den Seiten Entrümpelung in Stuttgart und Seniorenumzug. Eine erste Preisspanne liefert der Richtpreis-Rechner in etwa 30 Sekunden.
Häufige Fragen zur Kostenübernahme bei Pflegegrad
Zahlt die Pflegekasse eine Entrümpelung?
Eine reine Entrümpelung nicht. Möglich ist ein Zuschuss nach § 40 SGB XI, wenn die Räumung Teil einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme ist, die die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert, zum Beispiel das Freiräumen eines Zimmers für ein Pflegebett. Das entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall, der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt werden.
Wie hoch ist die Kostenübernahme bei Pflegegrad 2?
Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gilt bei Pflegegrad 2 derselbe Rahmen wie bei allen Pflegegraden: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Eine Staffelung nach Pflegegrad gibt es bei diesem Zuschuss nicht. Dazu kommt der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich für anerkannte Alltagsunterstützung.
Und bei Pflegegrad 3, ändert sich da etwas?
Beim Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nicht, er bleibt bei bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Pflegegrad 3 erhöht andere Leistungen wie das Pflegegeld, aber nicht diesen Zuschuss und nicht den Entlastungsbetrag.
Was ist der Entlastungsbetrag und hilft er bei der Entrümpelung?
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI erstattet bis zu 131 Euro monatlich für bestimmte Leistungen, darunter nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Für regelmäßige haushaltsnahe Hilfe ist er geeignet, eine einmalige große Entrümpelung lässt sich damit in aller Regel nicht finanzieren.
Wann übernimmt das Sozialamt eine Entrümpelung nach SGB XII?
Wenn Sozialhilfe bezogen wird oder das Sozialamt die Heimkosten trägt und die Räumung notwendig ist, etwa beim endgültigen Umzug ins Pflegeheim. Rechtsgrundlage für Umzugskosten ist § 35a SGB XII. Zwingend ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Sozialamts, nachträgliche Übernahmen sind nicht vorgesehen.
Brauche ich das Angebot vor dem Antrag?
Ja, praktisch immer. Pflegekasse und Sozialamt wollen wissen, was die Maßnahme kostet, bevor sie entscheiden. Wir erstellen nach der kostenlosen Vor-Ort-Besichtigung ein schriftliches Festpreis-Angebot, das Sie dem Antrag beilegen können. Beauftragt wird erst nach der Bewilligung.
Wenn Sie unsicher sind, welcher Weg zu Ihrer Situation passt: Rufen Sie uns an unter 0151 249 814 82, per WhatsApp oder E-Mail an hallo@ruempelfix.info. Wir sagen Ihnen ehrlich, was realistisch ist, und liefern das Angebot, mit dem Sie den Antrag stellen können.