← Zurück zum Blog
Recht & Praxis7 Min. Lesezeit16. Januar 2026

Nachlass auflösen: Was Erben in Baden-Württemberg wissen müssen

Fristen, Erbausschlagung, Mietvertrag, Schlüsselübergabe. Die praktischen Fragen — ohne Juristen-Deutsch.

Amtliche Dokumente auf einem Holztisch

Wir sind keine Anwälte. Aber wir sehen in 25 Jahren praktisch jede Woche Nachlässe, und es gibt Muster, die sich wiederholen. Die häufigsten sechs Fragen — mit den praktischen Antworten.

Wichtig vorab

Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten sprechen Sie mit einem Fachanwalt für Erbrecht oder der Rechtsberatung der Stadt Stuttgart (kostenlos für einkommensschwache Bürger). Bei offensichtlichen Nachlässen über 50.000 € immer anwaltliche Beratung.

1. Erbausschlagung: Wann und wie?

Wenn absehbar ist, dass der Nachlass mehr Schulden als Vermögen enthält, kann das Erbe ausgeschlagen werden. Frist: 6 Wochen nach Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB). Die Erklärung muss zum Nachlassgericht — in Stuttgart ist das das Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5.

Wichtig: Solange Sie nicht ausschlagen, haften Sie persönlich für Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Auch für die ausstehende Miete bis zum Ende des Mietverhältnisses.

2. Mietvertrag: Was passiert damit?

  • Der Mietvertrag geht auf die Erben über (§ 563b BGB).
  • Kündigungsfrist: 3 Monate zum Monatsende, Sonderkündigungsrecht innerhalb 1 Monat nach Erbfall.
  • Wohnte der Verstorbene allein, muss der Nachlass geräumt und die Wohnung renoviert (falls vereinbart) zurückgegeben werden — bis zum Ende des Mietverhältnisses.

Praxis-Tipp: Die Räumung nicht auf den letzten Tag legen. Wenn der Vermieter am Übergabetag Mängel findet, die wir nicht kennen, wird es eng. Zwei Wochen Puffer sind Standard.

3. Hausrat und Wertgegenstände: Dokumentation

Bevor etwas entsorgt oder verkauft wird, sollte der Nachlass dokumentiert sein. Nicht jeder Löffel. Aber alles, was Wert haben könnte:

  • Möbel in jedem Raum fotografieren (Übersicht + Detail)
  • Schmuck, Uhren, Edelmetalle separat
  • Ordner mit Dokumenten immer behalten — erst durchsehen, dann entscheiden
  • Bargeld, Sparbücher, Aktien-Depots — an die Bank, nicht entsorgen
Miterben haben das Recht, den Nachlass zu sehen, bevor etwas aufgelöst wird. Auch wenn sie in Hamburg wohnen.

4. Was bei mehreren Erben zu beachten ist

Eine Erbengemeinschaft braucht Einstimmigkeit für größere Entscheidungen. Das heißt konkret:

  • Alle Erben müssen der Räumung zustimmen
  • Alle Erben sollten eine Vollmacht an eine handelnde Person geben — oft der Erbe, der vor Ort wohnt
  • Werthaltige Einzelstücke werden dokumentiert, Verkaufserlöse anteilig verteilt

Ohne Vollmacht wird es umständlich. Jeder Erbe muss individuell zustimmen — wir lassen uns in der Regel eine einfache schriftliche Bevollmächtigung geben, damit klar ist, mit wem wir sprechen.

5. Testamente und Erbscheine

Wenn ein Testament existiert, muss es nach dem Tod zum Nachlassgericht abgegeben werden. Es wird eröffnet, die Erben werden benachrichtigt. Das dauert 4–8 Wochen in Stuttgart. Der Erbschein ist dann das Dokument, das Sie für Bank, Vermieter und Versicherungen brauchen.

Gebühr Erbschein: abhängig vom Nachlasswert, in der Regel 60–400 €. Er wird nach Erteilung oft gebraucht für Grundbuch-Änderungen und Kontoauflösungen.

6. Steuern

Die Erbschaftsteuer für nahe Angehörige (Ehepartner, Kinder) ist in den meisten durchschnittlichen Haushalten kein Thema — die Freibeträge liegen bei 500.000 € (Ehepartner) und 400.000 € (Kinder). Unter diesen Grenzen fällt keine Steuer an.

Für Geschwister, Neffen, Freunde: deutlich niedrigere Freibeträge (20.000 €), höhere Steuersätze. Hier unbedingt Steuerberater einschalten.

Praxis-Checkliste

Die ersten 14 Tage nach dem Erbfall

Tag 1–3: Sterbeurkunde (mehrfach), Standesamt, Bestatter, Testament-Verwahrstelle suchen.
Tag 4–7: Bank, Krankenkasse, Versicherungen, Arbeitgeber informieren. Konto nicht sofort leerräumen.
Tag 8–14: Entscheidung Erbausschlagung. Wenn Nachlass angenommen: Vermieter kontaktieren, Kündigungsfrist klären, Dokumentation beginnen.

Wo wir helfen können

Die Räumung selbst ist unser Job. Wir bringen für Nachlässe zusätzlich:

  • Dokumentation vor Entsorgung — Fotoprotokoll aller Räume, bevor etwas rausgeht
  • Wertgegenstände-Liste — Schätzung für die Erbengemeinschaft, auch wenn wir nicht ankaufen
  • Schlüsselübergabe an den Vermieter im Beisein unseres Teams
  • Besenreine Übergabe nach Mietvertrag, ggf. inklusive Schönheitsreparaturen über unseren Handwerkerpartner

Wenn Sie gerade in der Situation sind und Unterstützung brauchen — auch nur für ein erstes Gespräch ohne Verpflichtung: Rufen Sie uns an. Wir sprechen ruhig, auch wenn gerade vieles gleichzeitig passiert.